Zum Inhalt
Fakultät Raumplanung
Projekt

Das Zentrale-Orte-System

Die Absicht im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichenen soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben, wird als Grundsatz in § 2 Absatz 2 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) definiert. Als Steuerungsinstrument für eine nachhaltige und ausgeglichene Raumentwicklung setzt die Planung das Zentrale-Orte-Konzept ein. Mit seinem System der Standortbündelung erfüllt das Konzept eine räumliche Orientierungsfunktion für die Regionalpolitik sowie für weitere Fach- und Infrastrukturplanungen. Die Landes- und Regionalplanung stellt die Zentralen-Orte-Konzepte als Zielvorstellung in den Landesentwicklungsplänen auf. Bei der Ausweisung Zentraler Orte soll eine angemessene Tragfähigkeit für die zentralörtlichen Einrichtungen gesichert werden. Zugleich soll die Bevölkerung den Zentralen Ort aus dem jeweiligen Versorgungsbereich in zumutbarer Wegezeit erreichen können.

In der Planungspraxis hat sich ein dreistufiges System Zentraler Orte aus Ober-, Mittel- und Grundzentren etabliert, wobei die rangstufenhöheren Zentralen Orte zusätzlich die Funktionen der niedrigeren Hierarchiestufen übernehmen.

  • Oberzentrum: Standortcluster hochwertig, spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Bereich mit großräumiger Bedeutung (z. B. Universität und Hochschule, Fachärzt:innen und Schwerpunktkrankenhaus, Bahnhof mit IC- und ICE-Halt)
  • Mittelzentrum: Standortcluster mit vielfältigem Infrastrukturangebot für Bevölkerung und Wirtschaft mit regionaler Bedeutung (z. B. Krankenhaus, Fachschule und Gymnasium, Verbrauchermärkte)
  • Grundzentrum: Standortcluster mit allen elementaren Versorgungseinrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung (z. B. Ärzt:innen, Apotheken, Grundschulen) (vgl. Blotevogel 2002)
Zentrale Orte in Deutschland